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Über uns

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von uns und unserem Vertragspartner.
    Vertragspartner im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  2. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und als "netto" zu verstehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten stets die aktuellen Preise zum Lieferungstermin. Marktübliche Versand – und/oder Verpackungskosten können gesondert erhoben werden. Bis zur Annahme eines Angebotes behalten wir uns insbesondere Preiserhöhungen und technische Änderungen vor.
  3. Sofern die jeweils genannten Liefertermine nicht eingehalten werden, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor der Vertragspartner den Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadensersatz geltend machen kann. Als "angemessen" ist mindestens die zum jeweiligen Produkt genannte ursprüngliche Lieferzeit anzusehen.
    Lieferfristen können sich bei höherer Gewalt verlängern, wofür uns der Vertragspartner nicht haftbar machen kann. Darunter fallen u.a. unverschuldete Betriebsstörungen (auch durch behördliche Anordnungen), einschließlich Maßnahmen von Arbeitskämpfen, Störungen durch Großveranstaltungen oder umweltbedingte Verzögerungen. Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen bzw. Teilleistungen zu erbringen.
  4. Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Versandart bestimmen wir nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Vertragspartner über.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware nach Eingang unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen, zu rügen.
    Die Rüge hat schriftlich oder telefonisch an unseren Kundenservice zu erfolgen. Zunächst nicht erkennbare Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, d.h. spätestens 7 Tage nach Kenntnis, mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten Sie als genehmigt. Bei einer Mängelrüge sind wir berechtigt, zunächst die Rüge auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Sodann sind wir berechtigt, die Art der Gewährleistung (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Neuherstellung) zu bestimmen. Das Recht des Vertragspartners wird zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Erst wenn die Nacherfüllung einmal fehlgeschlagen ist, stehen dem Vertragspartner die Rechte auf Rücktritt und oder Minderung bzw. Schadensersatz zu. Der Vertragspartner hat im Rahmen der Mängelbeseitigung oder bei Rückabwicklung des Kaufvertrages keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz getätigter vergeblicher Aufwendungen. Insbesondere sind Ersatzansprüche wegen Beschädigungen an anderen Gegenständen oder Sachen des Vertragspartners, deren Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigter er ist, ausgeschlossen, die durch den Einbau, die Nutzung oder die Mängelbeseitigung der Produkte mittelbar oder unmittelbar verursacht werden. Schadensersatzansprüche wegen groben Verschuldens bleiben von dieser Regelung unberührt. Davon ausgenommen ist eine Haftung für Personenschäden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Etwaige Garantieansprüche des Vertragspartners gegen den Hersteller bleiben von dieser Gewährleistungsregelung unberührt.
  6. Eine Gutschrift kann nur erfolgen, wenn die Ware bei der Rückgabe in einem einwandfreien, unbenutzten und originalverpackten Zustand ist und die Rückgabe frei Haus ESPO erfolgt.
  7. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Der Vertragspartner darf die Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes jedoch seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern.
  8. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis wird der Gerichtsstand von ESPO, also Landgericht Innsbruck, vereinbart.

Stand: August 2011